NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (MIT AUSNAHME VON QUALIFIZIERTEN INSTITUTIONELLEN KÄUFERN), AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIES UNGESETZLICH WÄRE.
Johannesburg, 10. November 2021: Sibanye-Stillwater (JSE: SSW und NYSE: SBSW – www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/sibanye-stillwater-ltd/) freut sich, mitteilen zu können, dass das Unternehmen den Preis für eine aufgestockte vorrangige Anleihe in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar („Neue Anleihe“) festgelegt hat. Die neuen Anleihen werden über die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Gruppe, Stillwater Mining Company („SMC“), ausgegeben. Das Angebot unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen, und die Abwicklung wird voraussichtlich am oder um den 16. November 2021 erfolgen.
Die neuen Anleihen bestehen aus zwei Tranchen: einer 5-Jahres-Tranche (Non-Call 2) im Wert von 675 Millionen US-Dollar, die mit einem jährlichen Kupon von 4,000% ausgestattet ist, und einer 8-Jahres-Tranche (Non-Call 4) im Wert von 525 Millionen US-Dollar, die mit einem jährlichen Kupon von 4,500% ausgestattet ist.
Der Nettoerlös der neuen Anleihe wird für die Rückzahlung der Anleihe 2025 (wie unten definiert) sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet, einschließlich der Förderung der Strategie der Gruppe für grüne Metalle durch Investitionen und wertsteigernde Akquisitionen zur Verbesserung der Ertragsdiversifizierung.
Sibanye-Stillwater hat sich gleichzeitig dafür entschieden, eine Rückzahlungsmitteilung für die 346.919.000 Juni-2025-Schuldverschreibungen („2025-Schuldverschreibungen“) von SMC am 6. Dezember 2021 („Rückzahlungstag“) zu veröffentlichen. Der Rückzahlungspreis beträgt 103,5625% des Nennwerts der 2025 Schuldverschreibungen, zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen auf die 2025 Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungsdatum, jedoch ohne dieses, in Höhe von 370.195.096,66 US$ (1.067,093750 US$ pro 1.000 US$ Nennwert der 2025 Schuldverschreibungen).
CEO, Neal Froneman, kommentierte: „Das starke Interesse und die Unterstützung für unsere neue Anleiheemission sind ein weiterer Vertrauensbeweis der Kapitalmärkte in die Aussichten der Gruppe. Die Anleiheemission ermöglicht eine deutliche Senkung des Kreditzinssatzes bei verlängerten Laufzeiten, während der Verschuldungsgrad der Gruppe deutlich unter dem von uns angestrebten Niveau von 1x Nettoverschuldung zu bereinigtem EBITDA bleibt.“
Citigroup Global Markets Inc, Merrill Lynch International, J.P. Morgan Securities plc und Morgan Stanley & Co. International plc fungierten als Joint Global Coordinators für die neuen Anleihen.
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Kontakt für Investoren:
E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
James Wellsted
Leiter der Abteilung Investor Relations
Tel: +27 (0) 83 453 4014
Website: www.sibanyestillwater.com
Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited
Rechtsberatung
Sibanye-Stillwater beauftragte Linklaters und Edward Nathan Sonnenbergs als Rechtsberater im Zusammenhang mit den neuen Anleihen.
REGULATORISCHE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
Das Angebot der Neuen Anleihe erfolgt gemäß einer Befreiung von der Prospektpflicht für Wertpapierangebote nach der Prospektverordnung, wie sie in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums umgesetzt ist. Diese Bekanntmachung stellt keine Werbung im Sinne der Prospektverordnung dar.
Das Angebot der Neuen Anleihe erfolgt im Rahmen einer Befreiung von der Prospektpflicht für Wertpapierangebote gemäß dem UK Financial Services and Markets Act 2000 und der UK Prospectus Regulation. Diese Bekanntmachung stellt keine Werbung im Sinne der UK Prospectus Regulation dar.
Diese Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Neuen Anleihe dar, noch findet ein Verkauf der in dieser Bekanntmachung genannten Neuen Anleihe in einer Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten, statt, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung nach den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung unzulässig wäre. Die hierin erwähnten Neuen Anleihen dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 („Securities Act“) registriert oder von der Registrierung ausgenommen. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten wird mittels eines Prospekts erfolgen, der beim Emittenten erhältlich ist und der detaillierte Informationen über das Unternehmen und die Geschäftsführung sowie Jahresabschlüsse enthält. Die Neuen Anleihen wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 („Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen der U.S.-Bundesstaaten registriert. Dementsprechend werden die Neuen Anleihen in den Vereinigten Staaten nur qualifizierten institutionellen Käufern in Übereinstimmung mit Rule 144A des Securities Act und außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft.
MiFID II Professionals/ECPs-only/No PRIIPs KID – Zielmarkt des Herstellers (MIFID II Product Governance) sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein PRIIPs-Schlüsselinformationsdokument (KID) erstellt, da es für Privatkunden im EWR nicht verfügbar ist.
UK MiFIR professionals/COBS ECPs-only/No UK PRIIPs KID – Der Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR product governance) sind nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key Information Document (KID) erstellt, da es im Vereinigten Königreich nicht für Privatkunden verfügbar ist.
Die Dokumentation, in der die Investition oder die Investitionstätigkeit, auf die sich diese Pressemitteilung bezieht, detailliert beschrieben wird, wurde nicht von einer autorisierten Person im Vereinigten Königreich genehmigt und ist nur zur Verteilung an Personen bestimmt, die (i) über berufliche Erfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Investitionen verfügen, die unter Artikel 19 (5) des UK Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die „Financial Promotion Order“) fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) (high net worth companies, unincorporated associations, etc.) der Financial Promotion Order fallen, (iii) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (iv) Personen sind, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Die Unterlagen, in denen die Anlage oder Anlagetätigkeit im Einzelnen beschrieben wird, richten sich nur an Relevante Personen und dürfen von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Pressemitteilung bezieht, steht nur relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit relevanten Personen eingegangen.
VORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN
Die Informationen in diesem Dokument können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der „Safe Harbour“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich derjenigen, die sich auf die Finanzlage von Sibanye Stillwater Limited („Sibanye-Stillwater“ oder die „Gruppe“), die Geschäftsstrategien, die Pläne und die Ziele des Managements für zukünftige Operationen beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil des Senior Managements und der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln und beinhalten eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen nahegelegt werden. Infolgedessen sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Bericht dargelegten, betrachtet werden.
Alle in diesem Bericht enthaltenen Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. In zukunftsgerichteten Aussagen werden häufig Wörter wie „werden“, „prognostizieren“, „potenziell“, „schätzen“, „erwarten“, „planen“, „antizipieren“ und Wörter mit ähnlicher Bedeutung verwendet. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf künftige Ereignisse und Umstände beziehen und im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Haftungsausschluss genannten, betrachtet werden sollten. Die Leser werden davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf solche Aussagen zu verlassen.
Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Sibanye-Stillwater wesentlich von den Schätzungen oder Prognosen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, gehören unter anderem die künftige Finanzlage von Sibanye-Stillwater, Pläne, Strategien, Ziele, Kapitalausgaben, geplante Kosten und erwartete Kosteneinsparungen, Finanzierungspläne, die Verschuldungssituation und die Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu verringern, die wirtschaftlichen, geschäftlichen, politischen und sozialen Bedingungen in Südafrika, Simbabwe, den Vereinigten Staaten und anderswo; Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu erhalten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, Kredit- und andere Auflagen und Beschränkungen einzuhalten und Schwierigkeiten bei der Beschaffung zusätzlicher Finanzierungen oder Refinanzierungen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, seine Anleihen zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die Sibanye-Stillwaters Schätzung der aktuellen Mineralreserven zugrunde liegen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, alle laufenden oder zukünftigen Akquisitionen abzuschließen; der Erfolg von Sibanye-Stillwaters Geschäftsstrategie und seiner Explorations- und Erschließungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Anforderungen zu erfüllen, die von ihm verlangen, dass er in einer Weise arbeitet, die den betroffenen Gemeinden einen progressiven Nutzen bringt; Änderungen des Marktpreises von Gold und PGMs; das Auftreten von Gefahren im Zusammenhang mit dem Unter- und Übertagebergbau; eine weitere Herabstufung des südafrikanischen Kreditratings; eine Anfechtung der Eigentumsrechte an einem der Grundstücke von Sibanye-Stillwater durch Landanwärter im Rahmen von Restitutions- und anderen Gesetzen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, ihre Strategie und jegliche Änderungen daran umzusetzen; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskämpfen; die Verfügbarkeit, die Bedingungen und der Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen bei der Auferlegung von behördlichen Kosten und relevanten Regierungsvorschriften, insbesondere Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und neue Gesetze, die Wasser, Bergbau, Mineralienrechte und Unternehmenseigentum betreffen, einschließlich deren Auslegung, die Gegenstand von Streitigkeiten sein kann; das Ergebnis und die Folgen potenzieller oder anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder behördlicher Verfahren oder Umwelt-, Gesundheits- oder Sicherheitsfragen; die Konzentration aller Endveredelungsaktivitäten und eines großen Teils der PGM-Verkäufe von Sibanye-Stillwater aus der Minenproduktion in den Vereinigten Staaten bei einem Unternehmen; die Identifizierung einer wesentlichen Schwachstelle in der Offenlegung und den internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung; die Auswirkungen der US-Steuerreformgesetze auf Sibanye-Stillwater und ihre Tochtergesellschaften; die Auswirkungen der südafrikanischen Devisenkontrollvorschriften auf die finanzielle Flexibilität von Sibanye-Stillwater; die Tätigkeit in neuen geografischen Gebieten und in einem regulatorischen Umfeld, in dem Sibanye-Stillwater bisher keine Erfahrung hatte; Unterbrechungen der Stromversorgung, Einschränkungen und Kostensteigerungen; Engpässe in der Versorgungskette und Preissteigerungen bei den Produktionsmitteln; die regionale Konzentration der Betriebe von Sibanye-Stillwater; Wechselkursschwankungen, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten vorübergehender Stilllegungen von Minen aufgrund von Sicherheitsvorfällen und ungeplanten Wartungsarbeiten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, leitende Angestellte oder eine ausreichende Anzahl technisch qualifizierter Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie ihre Fähigkeit, eine ausreichende Vertretung von historisch benachteiligten Südafrikanern in ihren Führungspositionen zu erreichen; Ausfall der Informationstechnologie und der Kommunikationssysteme von Sibanye-Stillwater; die Angemessenheit des Versicherungsschutzes von Sibanye-Stillwater; soziale Unruhen, Krankheiten oder natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen in informellen Siedlungen in der Nähe einiger der in Südafrika ansässigen Betriebe von Sibanye-Stillwater; und die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und die Verbreitung anderer ansteckender Krankheiten, wie des Coronavirus (COVID-19). Weitere Einzelheiten zu den potenziellen Risiken und Ungewissheiten, die Sibanye-Stillwater betreffen, sind in den von Sibanye-Stillwater bei der Johannesburger Börse und der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen beschrieben, einschließlich des Integrierten Jahresberichts 2020 und des Jahresberichts auf Formular 20-F für das am 31. Dezember 2020 abgeschlossene Geschäftsjahr.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des jeweiligen Inhalts. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem Maße, in dem dies gesetzlich vorgeschrieben ist). Diese zukunftsgerichteten Aussagen wurden von den externen Wirtschaftsprüfern der Gruppe weder geprüft noch wurde darüber berichtet.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Sibanye Stillwater
Jochen Staiger
1 Hospital Street
1780 Westonaria, Libanon
Südafrika
email : info@resource-capital.ch
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