NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT
Vancouver, BC – 14. März 2022 – Makara Mining Corp. (CSE: MAKA) (das Unternehmen) gibt bekannt, dass das Unternehmen eine Privatplatzierung von bis zu 21.333.333 Einheiten des Unternehmens (zusammen die Einheiten) zum Preis von 0,075 CAD pro Einheit durchführen wird, um einen Bruttoerlös von insgesamt bis zu 1.600.000 CAD zu erzielen (die Platzierung). Für den Abschluss der Platzierung ist keine Mindestanzahl von Einheiten bzw. kein Mindesterlös erforderlich, und das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen entscheiden, die Platzierung in einer oder mehrerer Tranchen abzuschließen.
Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (jede eine Stammaktie) und einem Stammaktienkaufwarrant (jeder ganze Warrant ein Warrant). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber gegen Zahlung von 0,09 CAD an das Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab dem Abschlussdatum (das Abschlussdatum) eine Stammaktie des Unternehmens (jede eine Warrant-Aktie) zu erwerben (unter bestimmten Umständen könnte dies Anpassungen vorbehalten sein). Bis zu ein Viertel der Einheiten kann als Flow-Through-Aktien im Sinne von Unterabschnitt 66(15) des kanadischen Einkommensteuergesetzes verkauft werden.
Die Platzierung erfolgt unter Inanspruchnahme von Ausnahmen von der Prospektpflicht gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen. Das Unternehmen hat beschlossen, einen Teil des Angebots den bestehenden Aktionären zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend wird sich das Unternehmen möglicherweise auf BC Instrument 45-534 – Prospectus Exemption for Distributions to Existing Security Holders und die entsprechenden Rahmenanordnungen und Regeln zur Umsetzung von CSA 45-313 in den teilnehmenden Rechtsordnungen berufen (zusammenfassend die Befreiung für bestehende Wertpapierinhaber). Zum Zeitpunkt dieses Dokuments gilt die Befreiung für bestehende Wertpapierinhaber in allen Provinzen und Territorien Kanadas, mit Ausnahme von Neufundland und Labrador. Vorbehaltlich der geltenden Wertpapiergesetze wird das Unternehmen jeder Person oder Gesellschaft, die am 11. März 2022 (dem vom Unternehmen festgelegten Stichtag) Stammaktien hält, die Zeichnung der Einheiten gestatten, die im Rahmen des Angebots verteilt werden, sofern die Befreiung für bestehende Wertpapierinhaber für diese Person oder Gesellschaft gilt. Die zur Zeichnung zur Verfügung stehenden Einheiten werden zuerst den Zeichnern zugeteilt, die sich nicht auf die Befreiung für bestehende Wertpapierinhaber berufen. Übersteigt die Gesamtzahl der im Rahmen der Platzierung gezeichneten Einheiten die Höchstzahl der ausgebbaren Wertpapiere, werden die im Rahmen der Befreiung für bestehende Wertpapierinhaber verkauften Einheiten den qualifizierten bestehenden Aktionären anteilig auf Grundlage der Zahl der gezeichneten Einheiten zugewiesen. Insider werden möglicherweise an der Platzierung teilnehmen. Qualifizierte Aktionäre, die an der Platzierung teilnehmen möchten, sollten sich mit Cole Lesueur oder Grant Hendrickson unter den unten genannten Nummern in Verbindung setzen:
Grant Hendrickson
Director und Chief Executive Officer
E-Mail: grant@irnvst.com
Telefon: 250-208-4364
Cole Lesueur
Manager, Investor Relations
E-Mail: clesueur@makaramining.com
Telefon: +1 (778) 581-4703
Für die Platzierung gilt kein Mindestzeichnungsbetrag. Der Erlös aus der Platzierung wird wie folgt verwendet: (i) für die Kosten des Angebots (voraussichtlich nicht mehr als 30.000), (ii) für allgemeine Unternehmensaktivitäten, einschließlich Genehmigungs-, Rechts-, Prüfungs- und Börsenzulassungsgebühren, die erforderlich sind, um den Status des Unternehmens in den nächsten sechs Monaten aufrechtzuerhalten, und zwar in Höhe von mindestens 50.000 CAD und höchstens zehn Prozent des Nettoerlöses der Platzierung; und (iii) schließlich für Explorationsarbeiten auf den Konzessionsgebieten im Yukon, einschließlich geochemischer Untersuchungen, geophysikalischer Messungen und Bohrungen, und zwar in Höhe von bis zu 90 Prozent des Nettoerlöses, verwendet. Der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Einheiten, die auf einer Flow-Through-Basis verkauft wurden, wird für Ausgaben verwendet, die als kanadische Explorationsausgaben gelten.
Zusätzlich zur Befreiung für bestehende Wertpapierinhaber wird das Angebot auch gemäß anderen verfügbaren Prospektbefreiungen durchgeführt. Ein Teil des Angebots kann gemäß den Ausnahmeregelungen der CSA Notice 45-318 – Prospectus Exemption for Certain Distributions through an Investment Dealer (CSA 45-318) und den entsprechenden Rahmenanordnungen und Regeln zur Umsetzung von CSA 45-318 in den teilnehmenden Rechtsordnungen (zusammen die Befreiung für Wertpapierhändler) durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt dieses Dokuments ist die Befreiung für Wertpapierhändler in Alberta, British Columbia, Saskatchewan, Manitoba und New Brunswick verfügbar. Jeder Zeichner, der sich auf die Befreiung für Wertpapierhändler beruft, muss sich hinsichtlich der Eignung der Anlage von einem eingetragenen Wertpapierhändler beraten lassen.
Es gibt keine wesentlichen Tatsachen oder wesentlichen Änderungen in Bezug auf das Unternehmen, die nicht bekannt gegeben wurden.
Diese Pressemeldung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, noch darf ein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre, einschließlich in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (das Gesetz von 1933) oder den Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert und dürfen weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an oder auf Rechnung bzw. zugunsten von US-Personen (gemäß der Definition in Regulation S des Gesetzes von 1933) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Gesetz von 1933 und den geltenden Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert oder es liegt eine Befreiung von diesen Registrierungsanforderungen vor.
Über Makara Mining Corp.
Makara Mining Corp. ist ein Mineralexplorationsunternehmen, das auf den Erwerb, die Exploration und die Erschließung von Goldkonzessionsgebieten spezialisiert ist. Das Unternehmen hat seinen Firmensitz in Vancouver (British Columbia) und hält die Konzessionsgebiete Rude Creek und Idaho Creek im Yukon in Option. Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie auf der Webseite www.makaramining.com.
FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS
Grant Hendrickson
Director und Chief Executive Officer
Telefon: 250-208-4364
E-Mail: grant@makaramining.com
Die Canadian Securities Exchange hat den Inhalt dieser Pressemeldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für ihre Angemessenheit oder Richtigkeit.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über die Verwendung des Erlöses aus der Platzierung, die künftige Entwicklung unseres Unternehmens, seine Geschäftstätigkeit, seine finanzielle Leistung und seinen Zustand sowie über die Ziele, Strategien, Überzeugungen und Absichten des Managements. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig an Begriffen wie können, werden, planen, erwarten, antizipieren, schätzen, beabsichtigen und ähnlichen Begriffen zu erkennen, die sich auf zukünftige Ereignisse und Ergebnisse beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den aktuellen Meinungen und Erwartungen des Managements. Alle zukunftsgerichteten Informationen sind von Natur aus ungewiss und unterliegen einer Reihe von Annahmen, Risiken und Ungewissheiten, einschließlich des spekulativen Charakters der Mineralexploration und -erschließung, schwankender Rohstoffpreise, der zukünftigen steuerlichen Behandlung der als Flow-Through-Aktien emittierten Einheiten, Wettbewerbsrisiken und der Verfügbarkeit von Finanzmitteln, wie in unseren jüngsten Wertpapierdokumenten unter www.sedar.com näher beschrieben. Tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten abweichen, und wir warnen davor, sich in unangemessener Weise auf diese Aussagen zu verlassen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu revidieren oder zu aktualisieren, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.
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Andrew von Kursell
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