Die organisation von Höhenrettungsmaßnahmen ist für wirtschaftlich aktive Unternehmen eine schwierige Herausforderung.
Höhenrettung im On- und Offshore Bereich – wer haftet, wenn ein Menschenleben in Gefahr ist?
Es gibt Arbeitsplätze, die im beruflichen Alltag mit Gefahren verbunden sind. Menschen arbeiten in großer Tiefe oder Höhe und müssen sich dabei abseilen oder auf Leitern steigen, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Auch das Arbeiten in beengten Räumen, Behältern oder an schwer zugänglichen Stellen ist mit Gefahren verbunden. Kommt es zu einem Unfall, ist das Unternehmen verpflichtet, sofort eine geeignete Höhenrettung einzuleiten. Dabei ist es bedeutsam, im Vorfeld ein geeignetes Rettungskonzept zu erstellen. Nur wenn es gelingt, den zu Rettenden aus seiner gefährlichen Position sachgemäß zu befreien, ist die Haftung bei der Höhenrettung für den Arbeitgeber insoweit gesetzlich geregelt, wenn dieser nach bestem Wissen und Gewissen die Rettung organisiert und durchgeführt hat.
Was bedeutet eigentlich die Begriffe Höhenrettung oder Tiefenrettung?
Je nach Einsatzort ist darunter das Aufsuchen, die notärztliche Versorgung am Unfallort und die Evakuierung von Personen aus Notlagen in großer Höhe oder Tiefe definiert. Die dabei ausgeführten Handlungen sind eng mit medizinischen Rettungsmaßnahmen oder der Bergrettung verwandt. In Deutschland befassen sich hauptsächlich diese Institutionen mit der Höhenrettung:
* Feuerwehr
* Arbeiter-Samariter-Bund
* Malteser Hilfsdienst
* Bergwacht-Landesverbände
* Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
* Grubenwehren
* Johanniter-Unfall-Hilfe
* Malteser Hilfsdienst
* Technisches Hilfswerk
Seit dem Jahr 1993 gibt es die erste in Westdeutschland gegründete Spezialabteilung der Frankfurter Feuerwehr, die auf Höhenrettung spezialisiert ist.
Wie ist die Ausgangslage bei eigenen Mitarbeitern im Betrieb bei der Höhenrettung?
Wenn ein Arbeitgeber eigene Mitarbeiter mit gefährlichen Aufgaben betraut, haftet er für grob fahrlässiges Verschulden. Das Gleiche gilt, wenn er seine Mitarbeiter nicht richtig schult und regelmäßig unterweist. Auch für fehlende oder in unsachgemäßem Zustand befindliche Sicherheitsausrüstung steht der Arbeitgeber in der Pflicht. In diesem Zusammenhang ist eine Betriebsanweisung für die Benutzung persönlicher Absturzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen ein wichtiger Faktor. Hier werden diese bedeutenden Bestimmungen geregelt:
* Benutzung der Ausrüstung
* Gefahren für den Benutzer
* Schutzmaßnahmen
* Verhaltensregeln
* Erste Hilfe
* Pflege und Aufbewahrung der Ausrüstung
Die durchgeführten Schulungen und Unterweisungen der betreffenden Mitarbeiter sollten regelmäßig durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden. In gleicher Weise ist mit der Kenntnisnahme der Betriebsanweisung zu verfahren. Hat der Arbeitgeber diese Pflichten erfüllt, übernimmt die jeweilige Berufsgenossenschaft die Haftung bei der Höhenrettung nach einem Unfall.
Was ist zusätzlich notwendig, um die Haftung bei der Höhenrettung einzugrenzen?
In Betrieben, bei denen die Mitarbeiter in großen Höhen oder Tiefen arbeiten oder sich in engen Räumen abseilen müssen, sind gefährliche Einsätze Routine. Nach dem Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei jedem Einsatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wird im Rahmen der Gefährdungsanalyse festgestellt, dass bestimmte Gefährdungen eine Rettungsüberlegung notwendig machen, muss sofort ein schlüssiges Rettungskonzept erarbeitet und dokumentiert werden. Gleichwohl findet jeder Arbeitseinsatz unter wechselnden Bedingungen bezüglich Umgebung und Witterung statt. Dazu ist die Tagesform der Mitarbeitenden entscheidend, die an jedem Tag unterschiedlich ist.
Auch wenn die Abläufe sich scheinbar wiederholen, ist für jeden Einsatz ein exemplarisches Rettungskonzept dringend notwendig. Entscheidend ist dabei, dass ein qualifizierter Experte mit Fachwissen im Vorfeld des Einsatzes die möglicherweise erforderlichen Maßnahmen bei der Höhenrettung plant, dokumentiert und veranlasst. Nur wenn für jede erdenkliche Situation ein Rettungskonzept besteht, kann der Einsatz beginnen. Schließlich geht es immer um Menschenleben, die bei Fehlern oder Unfällen am Arbeitsplatz in Gefahr sind. Der Gesetzgeber fordert ein solches Rettungskonzept bei jedem Einsatz im Betrieb, um Rettungskräfte und die Berufsfeuerwehr zu entlasten. Damit verringert sich auch das Risiko der Haftung bei der Höhenrettung für den Arbeitgeber.
Welche Gefahren bestehen bei der Höhenrettung?
Bei einem Unfall ist die zu rettende Person in manchen Fällen nicht bei Bewusstsein oder hängt für längere Zeit bewegungslos im Auffanggurt. Das führt oft zum „Hängetrauma“ oder „Hängesyndrom“. Dabei ist aufgrund der Bewegungslosigkeit die Beinmuskulatur nicht mehr in der Lage, als „Muskelpumpe“ den Rückstrom des Blutes zum Herz zu gewährleisten. Die Folge ist ein Schock, der zu einer lebensbedrohlichen Situation führen kann. Ursache dafür sind beispielsweise:
* Schlecht angepasste Auffanggurte
* Verletzungen beim Sturz
* Unsachgemäße Benutzung der Auffanggurte
Neben Angstzuständen, Erschöpfung und Schmerzen aufgrund von Verletzungen erfordert Flüssigkeitsmangel sehr schnelles Handeln bei der Höhenrettung. Die zu rettende Person muss möglichst schnell aus der frei hängenden Position befreit werden und bei Bewusstsein in eine „Kauernde Haltung“ versetzt werden. Anschließend ist die medizinische Erstversorgung zu leisten, bis der bereits verständigte Notarzt am Einsatzort eintrifft.
Was können externe Dienstleister bei der Höhenrettung leisten?
In der Industrie kommt es häufig zu Reinigungs-, Wartungs- und Reparatureinsätzen in großer Höhe oder Tiefe, Schächten oder Tank- und Siloanlagen. Um die Haftung bei der Höhenrettung zu minimieren, schalten Anlagenbetreiber oft externe Fachbetriebe ein. Diese führen die Arbeiten gewissenhaft durch und setzen bei den gefährlichen Arbeiten eigenes, geschultes Personal ein. Dabei ist der Fachbetrieb für die Rettung der Mitarbeitenden verantwortlich und übernimmt die Haftung bei der Höhenrettung.
Externe Dienstleister wie beispielsweise die Firma NT Service GmbH mit Sitz in Steinhöfel OT Heinersdorf bieten Ihnen ein vollständiges Konzept bei der Höhenrettung inklusive medizinischer Erstversorgung am Einsatzort an. Das Team besteht mindestens aus einem erfahrenen Einsatzleiter, der alle erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen vorweisen kann und je nach Bedarf weiteren Mitarbeitenden. Die Fachkräfte sind sowohl mit der Seilzugangstechnik vertraut, als auch bei der medizinischen Erstversorgung als Rettungsassistent qualifiziert.
Welche Aufgaben können zusätzlich übernommen werden?
Die Erstellung von Rettungskonzept und flankierenden Maßnahmen bei einer möglichen Höhenrettung sind wichtige Bestandteile, damit die Haftung bei der Höhenrettung auf ein Minimum reduziert wird. Unsere ausgebildeten Seilzugangsexperten können auf Ihren Wunsch hin die Arbeiten am Einsatzort auch direkt für Sie übernehmen. Das schont nicht nur die Ressourcen Ihrer Mitarbeitenden im Betrieb. Sie erhalten damit erfahrene Seilzugangstechniker für die anfallenden Arbeiten als auch erfahrene Höhenretter mit einem Auftrag.
Wir veranlassen die Schulung Ihres Personals, überprüfen die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Ausrüstung bei der Höhenrettung und sorgen für die gesetzlich verpflichtende Umsetzung der Betriebsanweisung in Ihrem Unternehmen. Damit brauchen Sie sich in diesem Bereich, um nichts mehr zu kümmern und haben die Haftung bei der Höhenrettung auf ein Minimum reduziert.
Sind Sie an zusätzlichen Informationen zum Thema Haftung bei der Höhenrettung interessiert?
Wünschen Sie eine Beratung oder Schulung Ihrer Mitarbeitenden im Betrieb vor Ort?
Sie erreichen uns für zusätzliche Informationen bequem über die Internetseite: https://tnt-reinigung.de/de/sachverstaendiger. Unsere Experten der Firma NT Service GmbH freuen sich auf Ihren Kontakt oder Anruf.
Wir beantworten gerne kostenlos und unverbindlich alle Fragen zum Thema Höhenrettung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
NT Service GmbH
Herr Matthias Natusch
Baathstraße 6b
15518 Steinhöfel
Deutschland
fon ..: 033432746089
fax ..: 0800526555896
web ..: https://tnt-reinigung.de
email : info@nt-service.eu
Technischer Dienstleistungs- und Sachverständigenbetrieb in der Seilzugangstechnik mit erhöhter Gefährdungslage. Spezialisiert auf Arbeiten in und an Schacht und Siloanlagen.
Pressekontakt:
NT Service GmbH
Herr Matthias Natusch
Baathstraße 6b
15518 Steinhöfel
fon ..: 033432746089
email : info@nt-service.eu