Fall der Woche
Organisationsmodell
Sicherheitsfachkraft / Betriebsarzt
Immer wieder kommt es zur Diskussion, wo die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und auch der Betriebsarzt (BA) organisatorisch anzusiedeln seien.
Der Blick ins Gesetzbuch hilft der Rechtsfindung
Hier ist das ASiG Rechtsquelle und § 8 (2) ASiG gibt Auskunft.
Die (leitende) Sicherheitsfachkraft und auch der Betriebsarzt unterstehen fachlich unmittelbar dem Leiter des Betriebs.
Wer ist aber Leiter des Betriebs?
Das ist der „oberste Mensch“ im Betrieb (Unternehmen, Werk, Produktionsstätte).
Häufig ist das der Unternehmer selbst (Betriebsinhaber, Vorstand, Geschäftsführer usw.). Er ist es aber nur dann, wenn er den Betrieb auch tatsächlich leitet.
Schaubild
(Quelle: Siller, Ewald, und Jürgen Schliephacke. _Arbeitssicherheitsgesetz: (ASiG) ; Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ; kommentiert für die Praxis mit Beispielen und Lösungsvorschlägen_. 12., Überarb. Aufl., Ausg.: September 1995. Köln: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, 1995.)
siehe: https://dr-frenzel.com/wp-content/uploads/2023/01/Organisations-Modell-Freiberufliche-Loesung.webp
Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Betriebsarzt / die Betriebsärztin.
Fazit
In vielen Unternehmen ist die SiFa oder der BA organisatorisch z. B. bei einem Betriebsleiter oder im Gebäudemanagement angesiedelt. Das ist falsch.
Beachten Sie: Die gesetzliche Regelung des ASiG ist bindendes Organisationsrecht. Die falsche Organisationsform ist ein Compliance-Verstoß.
Lassen Sie es daher nicht erst zu Sanktionen kommen.
Ändern Sie die organisatorische Zuordnung zügig selbst.
Sollten Sie Fragen haben, so melden Sie sich bei mir.
Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel
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Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
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Dr. Hartmut Frenzel
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