Lieferkettengesetz-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Bedeutung für Unternehmen

PM-Ersteller

Was bedeutet das Lieferkettengesetz-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen? Was muss kurzfristig umgesetzt werden?

BildLieferkettengesetz/ Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Es gibt eine neues wichtiges Gesetz. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Diese Bestimmungen möchten wir nachfolgend beleuchten und die Relevanz für Unternehmen in den Fokus stellen. Die Bedeutung des neuen Gesetzes für die Compliance Richtlinien in Unternehmen ist eine wichtige Herausforderung für die nahe Zukunft. Wir haben Ihnen einige Fakten zusammengestellt und die häufigsten Fragen zu den Themen beantwortet um Ihnen die Vorbereitungen zu erleichtern.

Wann ist das Gesetz in Kraft getreten?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten
Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten.

Worum geht es im Lieferkettengesetz / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettengesetz im Überblick:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.
Das Gesetz konkretisiert, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Dieses beinhaltet, dass sie menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen. Die Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers weiten sich somit deutlich aus.

Wer kontrolliert das LkSG?
Wie wird die Einhaltung des LkSG kontrolliert und durchgesetzt?

Das Gesetz sieht weitreichende Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörde zur Durchsetzung der Menschenrechtsstandards vor.
Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Für welche Branchen gilt das Lieferkettengesetz?
Das Lieferkettengesetz betrifft insbesondere Unternehmen aus den Branchen Transport, Textil, Elektronik, Nahrungsmittel, Bergbau und Rohstoffe. Weiterhin auch Unternehmen, die mit Geschäftspartnern in diesen Bereichen zusammenarbeiten.

Für welche Unternehmensgröße ist das Gesetz anwendbar?
Ab wann und für wen gilt das Gesetz? Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie 3.000 Arbeitnehmer*innen im Inland, ab 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.

Wie funktioniert die Lieferkette?
Was ist eine Lieferkette bzw. „Supply Chain?“
Die Lieferkette umfasst den gesamten Prozess der Wertschöpfung eines Produktes. Die Logistik ist ein Teil der Lieferkette. Beinhaltet weitere Bereiche wie: Produktentwicklung, Qualitätskontrolle, Kundenservice, Logistikaktivitäten etc. Hauptsächlich Lager-, Transport- und Bestandsverwaltung.

Wie können die Unternehmen das Lieferkettengesetz-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen?
Für die Umsetzung der Risikoanalyse gemäß Lieferkettengesetz gehen Sie am besten wie folgt vor:

Relevante Glieder in Lieferketten identifizieren.
Risiken für Menschenrechtsverletzungen ermitteln.
Risikofelder näher betrachten.
Risiken priorisieren.

Es findet somit wie bei anderen Compliance Themen eine Risikoanalyse statt. Bei einem hohen Risiko gibt es die Erforderlichkeit, auf das erhöhte Risiko zu reagieren. Das können interne Bestimmungen und Schulungen sein.

Welche Grundsatzerklärung sollten die Unternehmen abgeben?
Unter einer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung oder Policy versteht man ein öffentliches Bekenntnis eines Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte. Darüber hinaus kann die Grundsatzerklärung dazu genutzt werden, Erwartungen an die eigenen Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen zu formulieren.

Wofür benötige ich einen Menschenrechtsbeauftragten?

Kernaufgabe des Menschenrechtsbeauftragten ist die Überwachung des Risikomanagements im Unternehmen. Zur wirksamen Wahrnehmung dieser Überwachungsfunktion ist eine angemessene materielle, informatorische und personelle Ausstattung notwendig.

Welche präventive Maßnahmen gibt es?
Es gibt die Primärprävention (vor Krankheitsbeginn, beispielsweise Impfen), Sekundärprävention (im Frühstadium einer Erkrankung, zum Beispiel Früherkennungsmaßnahmen) und Tertiärprävention (bei einer Krankheitsmanifestation, wie beispielsweise Patientenschulungen).

Was ist eine Menschenrechtsstrategie?
Eine Menschenrechtsstrategie drückt die Verpflichtung aus, ein „Responsible Corporate Citizen“ – ein verantwortlicher Partner im gesellschaftlichen Umfeld zu sein. Sie stellt interessierten Stakeholdern ein Instrument zur Verfügung, um die Leistung des Unternehmens in diesem Bereich zu messen.

Das Lieferkettengesetz-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zeigt die Bemühungen einer stetigen Entwicklung in eine transparente moderne Geschäftskultur. Die Faktoren Fairness, Nachhaltigkeit und Fairness gegenüber Material und Mensch werden immer wichtiger. Die Arbeitsbedingungen und die Menschenrechte werden immer transparenter und durchlaufen eine stetige Optimierung. Die Compliance Standards verbessern sich.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung!

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie uns gerne an:Kontakt

Zu unserem E-Learning Portal: Link

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239508-8
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team
o Verkaufstraining
o Telefontraining
o Business Knigge
o Social Media
o Digitalisierung
o Compliance
o Datenschutz
o Zeitmanagement
o Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info@bildungsinistut-wirtschaft.de
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt

fon ..: 028712395078
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.