Anchorage, Alaska – 21. August 2023 – U.S. GoldMining Inc. (NASDAQ: USGO) („U.S. GoldMining“ oder das „Unternehmen“) – www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/us-goldmining-inc/ – freut sich, den Beginn des Phase-1-Bohrprogramms 2023 (das „Programm“) des Unternehmens auf dem zu 100 % unternehmenseigenen Gold-Kupfer-Projekt Whistler („Whistler“ oder das „Projekt“) in Alaska, USA, bekannt zu geben.
Überblick über das Phase-1-Bohrprogramm:
– Phase 1 eines mehrstufigen Explorationsprogramms hat nun begonnen, einschließlich Kernbohrungen auf zunächst 5.000 Metern bei Whistler.
– Die Ziele des gesamten 10.000-Meter-Bohrprogramms sind die Erweiterung und Erhöhung des Vertrauens in die bestehenden Gold-Kupfer-Lagerstätten bei Whistler sowie die Erprobung von aussichtsreichen Explorationszielen für die potenzielle Entdeckung weiterer Gold-Kupfer-Porphyr-Mineralvorkommen in unmittelbarer Nähe der bestehenden Mineralisierung.
– Das Programm wird das zugrunde liegende geologische Modell weiterentwickeln, um eine aktualisierte Mineralressourcenschätzung für Whistler zu unterstützen. Nach Abschluss wird diese aktualisierte Mineralressourcenschätzung eine vorgeschlagene vorläufige wirtschaftliche Bewertung („PEA“) untermauern, deren Beginn derzeit für die zweite Hälfte des Jahres 2024 erwartet wird.
– Das Programm zielt nicht nur auf die Exploration und die Erweiterung der Mineralressourcen ab, sondern soll auch zusätzliche technische Daten liefern, die geotechnische und geometallurgische Studien zur Unterstützung der geplanten PEA unterstützen werden.
– Die Renovierungsarbeiten im bestehenden Lager in Whistler wurden wie geplant im Juli 2023 abgeschlossen und eine Diamantkernbohrmaschine wurde Anfang August 2023 vor Ort gebracht.
– Das Unternehmen hat die uneingeschränkte Erlaubnis, die geplanten Explorationsaktivitäten in Whistler durchzuführen, nachdem es im Juli 2023 eine geänderte Genehmigung vom Alaska Department of Natural Resources erhalten hat, die eine potenzielle Erweiterung des Programms ermöglicht, falls dies in Zukunft gerechtfertigt sein sollte.
Tim Smith, Chief Executive Officer von U.S. GoldMining, kommentierte: „Der Beginn unserer ersten Explorationsbohrkampagne bei Whistler ist ein wichtiger Meilenstein für U.S. GoldMining. Whistler wurde seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr aktiv exploriert. Durch den Einsatz neuer Technologien und die Anwendung der technischen Fachkenntnisse unseres Teams wollen wir ein besseres Verständnis der Mineralsysteme und der potenziellen Erschließungsoptionen für Whistler gewinnen. Das Programm wird Erweiterungen entlang des Streichs und in die Tiefe erkunden sowie die verbesserte Abgrenzung von hochgradigeren Zonen innerhalb der bestehenden Gold-Kupfer-Lagerstätte Whistler in den Vordergrund stellen. Wir freuen uns, dass die Bohrungen begonnen haben, und freuen uns darauf, die Untersuchungsergebnisse des Bohrprogramms zu veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.“
Phase 1 des Programms, die zunächst 5.000 Meter des budgetierten und vollständig finanzierten 10.000-Meter-Bohrprogramms umfasst, wird voraussichtlich im letzten Kalenderquartal 2023 abgeschlossen werden. Der Bohrkern wird in unserer Anlage in Whistler protokolliert und beprobt; die Proben werden zur Verarbeitung und Untersuchung an das Labor von Bureau Veritas North America Ltd. in Fairbanks, AK, gesendet.
Über U.S. GoldMining Inc.
U.S. GoldMining Inc. ist ein Explorations- und Erschließungsunternehmen, das sich auf die Weiterentwicklung des Gold-Kupfer-Projekts Whistler konzentriert, das sich 105 Meilen (170 km) nordwestlich von Anchorage, Alaska, USA, befindet. Das Projekt Whistler besteht aus mehreren Gold-Kupfer-Porphyr-Lagerstätten und Explorationszielen innerhalb eines großen regionalen Landpakets von insgesamt etwa 217,5 km² (53.700 Acres). Besuchen Sie www.usgoldmining.us für weitere Informationen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
U.S. GoldMining Inc.
Alastair Still, Vorsitz
Tim Smith, Geschäftsführender Direktor
Gebührenfreies Telefon: 1-833-388-9788
E-Mail: info@usgoldmining.us
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger & Marc Ollinger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
Technische Informationen
Tim Smith, P.Geo., Chief Executive Officer von U.S. GoldMining, hat die Erstellung dieser Pressemitteilung überwacht und die darin enthaltenen wissenschaftlichen und technischen Informationen geprüft und genehmigt. Herr Smith ist eine qualifizierte Person“ gemäß der Definition im kanadischen National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der US-Bundeswertpapiergesetze und zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze (zusammenfassend als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet). Solche Aussagen beinhalten Aussagen bezüglich der Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich des geplanten Arbeitsprogramms und der erwarteten Ressourcenschätzungen sowie anderer Studien bezüglich Whistler und seiner Erwartungen bezüglich des Projekts. Wörter wie „erwartet“, „antizipiert“ und „beabsichtigt“ oder ähnliche Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen von U.S. GoldMining und unterliegen inhärenten Ungewissheiten, Risiken und Annahmen, die schwer vorherzusagen sind. Wenn Sie diese zukunftsgerichteten Aussagen in Betracht ziehen, sollten Sie die Risikofaktoren und andere Warnhinweise im Prospekt beachten, der bei den zuständigen kanadischen Aufsichtsbehörden und bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC“) in Zusammenhang mit dem Börsengang eingereicht wurde, sowie andere Unterlagen, die das Unternehmen bei den zuständigen kanadischen Aufsichtsbehörden auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca und bei der SEC auf EDGAR unter www.sec.gov eingereicht hat. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich auf das heutige Datum, und U.S. GoldMining ist nicht verpflichtet, diese Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.
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