Durch die Zinswende und steigende Baukosten ist das Eigenheim für viele in weite Ferne gerückt. Wir geben einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten, insbesondere im Land Brandenburg.
Im Allgemeinen und bundesweit betrachtet gibt es derzeit zwei Förderdarlehen der KfW Bank für den Bau von wohnwirtschaftlichen Immobilien. Auch im Land Brandenburg stehen attraktive Förderprogramme zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Förderung der KfW Bank ist grundsätzlich, dass es sich bei dem Bauvorhaben um einen klimafreundlichen Neubau (KfN) handelt. Die Immobilie muss dem KfW-40-Standard entsprechen bzw. als Effizienzhaus 40 bestätigt sein. Die Darlehens- oder Förderanträge werden nicht direkt bei der KfW Bank gestellt, sondern bei der Bank beantragt, welche die Baufinanzierung begleitet.
Für Bauherren mit mindestens einem Kind kommt das Förderdarlehen „Wohneigentum für Familien“ mit der Programmnummer 300 sehr gelegen. Bei einem im Haushalt lebenden Kind, das unter 18 Jahre alt ist, steht ein Förderdarlehen über 170.000 EUR zur Verfügung. Der übliche Darlehenszins liegt bislang unter 1,0 % in der Variante mit 10 Jahren Zinsbindung.
Ab dem dritten Kind können sogar 200.000 EUR und ab dem fünften Kind 220.000 EUR Förderdarlehen beantragt werden.
Verfügt das Bauvorhaben über ein Nachhaltigkeitszertifikat und damit über ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder „-Premium“ (kurz: QNG), werden die Förderdarlehen in den genannten Varianten jeweils um 50.000 EUR erhöht.
Sofern die Bauherren bereits eine Wohnimmobilie in Deutschland ihr Eigentum nennen, ein sehr hohes Einkommen haben oder keine Kinder im Haushalt leben, kann die Baufinanzierung durch das von der KfW Bank angebotene „Programm 297/298 Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ ergänzt werden. Der Zins ist nicht so attraktiv wie im Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“, aber günstiger als ein übliches Bankdarlehen. Hierbei können Förderdarlehen von 100.000 EUR je Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Sofern das Bauvorhaben über ein Nachhaltigkeitszertifikat verfügt, kann sogar mit einem Förderdarlehen von 150.000 EUR gerechnet werden. Dieses Darlehen kann je Wohneinheit in Anspruch genommen werden.
Neben der KfW Bank fördert auch die Investitionsbank des Landes Brandenburg den Bau und/oder Kauf einer Immobilie. Der Grundzuschuss beträgt 30.000 EUR, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Für jedes Kind erweitert sich der Zuschuss um 5.000 EUR. Hinzu kommt ein zinsfreies Darlehen über 230.000 EUR, welches sich um jedes im Haushalt lebende Kind um weitere 5.000 EUR erhöht.
Die Darlehen der ILB sind mit der KfW Bank kombinierbar. Insgesamt wird der Bedarf der Baufinanzierung massiv entlastet, was sich in der monatlichen Darlehensrate deutlich niederschlägt. Zudem muss der Neubau keinem besonderen Effizienzhausstandard bzw. einem KfW 40 Haus entsprechen und eignet sich daher für jeden Neubau. Eine bedeutende Hürde bei der Neubauförderung ist, dass das Neubauvorhaben in einem von der Gemeinde oder Stadt definierten Gebiet liegen muss.
Entlastend für Neubauvorhaben wirken sich auch die immer mehr verbreiteten Zinsrabatte vieler Direktbanken aus. So wird der Darlehenszins der Baufinanzierung um bis zu 0,20 % gesenkt, wenn es sich bei der zu finanzierenden Immobilie um einen Neubau oder eine energieeffiziente Immobilie handelt.
Bei der Vorbereitung und der Beantragung von Baufinanzierungen und Förderdarlehen stehen Dienstleister wie Smart Immofinance aus Falkensee in und um Berlin Interessierten mit Rat und Tat zur Seite. Sämtliche Informationen können unverbindlich und kostenfrei eingeholt werden. Dabei werden ausnahmslos die Angebote verschiedener Banken miteinander verglichen und alle wesentlichen Merkmale und Unterschiede erläutert.
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