Patientengeschichte: Wer den Schaden hat…

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Impfschaden durch die Corona-Impfung: Ja oder nein? Wann zahlt der Staat Entschädigung? Was ist zu tun?

BildIn der Regel überwiegen die Vorteile einer Impfung den Risiken. Auch wenn Impfschäden relativ selten sind – wer betroffen ist, leidet nicht nur unter den gesundheitlichen Folgen. Der Geschädigte muss quasi beweisen, dass seine Beschwerden direkt mit der Impfung zu tun haben. Und das ist gar nicht so einfach. Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) in Deutschland regelt die Haftung bei Impfschäden. Aber ohne medizinische und rechtliche Unterstützung kann ein Geschädigter kaum Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung im Zusammenhang mit einem Impfschaden durchsetzen. Hinzu kommt, dass die Betroffenen oft derart beeinträchtigt sind, dass an eine Beweisführung bzw. an die Beauftragung und Unterweisung von Anwälten und Ärzten als Sachverständige gar nicht zu denken ist.

Sandra M. ist eine vielseitig beschäftigte und extrem fitte Frau, die mitten im Leben steht. Haushalt, drei Kinder, Beruf, Sport und Ehrenämter koordiniert die technische Systemplanerin mühelos. Es bleiben tatsächlich auch noch Zeit und Energie für Familienausflüge und Freunde. An Wocheneden ist der Wirbelwind gerne Wandern, Radfahren oder macht ein Karate-Training. Bis zur Corona-Impfung mit dem Serum von BioN-Tech am 20. Juni 2021 war Sandra M. ein totales Energiebündel.

Was geschah nach der Corona-Impfung?

„Gleich nach der Impfung kribbelt der Impf-Arm und es stellte sich ein leichtes Taubheitsgefühl ein, das etwas später von einem Gefühl fiebriger Schlappheit abgelöst wurde“ beschreibt Sandra M. die Reaktion ihres Körpers. Schon am nächsten Tag hat sie einen Druck im Kopf, der Puls rast und sie glaubt innerlich zu zittern. Herzrasen und ein extremer Druck auf den Brustkorb belasten sie. Am 23. Juni 21 möchte sie wieder arbeiten gehen, kann aber nicht Autofahren. Die Atmung fällt ihr schwer, sie kann kaum sprechen und ihr Herz rast. In den folgenden Tagen kann sie trotz völliger Erschöpfung nicht schlafen und leidet unter einem stechenden Schmerz im linken Brustkorb.

Was haben Sie unternommen? Konnten Sie Hilfe finden?

Sandra M. beschreibt es so: „Ende Juni beginnt bereits eine Odyssee von Arzt zu Arzt. Der Radiologe kann im Thorax-CT kein Problem feststellen, rät aber von einer zweiten Corona-Impfung dringend ab. Das Ruhe-EKG und der Ultraschall des Kardiologen bringen ebenfalls kein Ergebnis. Ein Lungenfunktionstest des Pneumologen ergibt die Diagnose: Asthma.“ Anfang August erlebt Sandra M. ihren ersten „Gehirnabsturz“ mitten in einem Gespräch. Eine kleine Ablenkung hatte gereicht, dass sie nicht nur den Faden verloren hat, sondern überhaupt nicht mehr wusste, worüber gesprochen wurde. Dieses Problem tritt immer wieder auf. Bei einer Fahrt mit dem Auto, sie kennt die Strecke schon seit Jahren, weiß sie plötzlich nicht mehr, wo sie ist. Erneuter Besuch beim Pneumologen wegen anhaltender Atemnot und beim Kardiologen wegen Herzstolpern und extremer Erschöpfung. „Im Oktober ging es mir so schlecht, dass ich es nur noch im Liegen aushielt“, erklärt Sandra M. „Ich war wie benebelt im Kopf, konnte kaum klar denken, konnte nicht lesen und bei der kleinsten Anstrengung zitterte ich. Meine Arme und Beine fühlten sich schwer und kraftlos an. Nach jedem Arztbesuch war ich so überanstrengt, dass ich erst einmal einige Tage Pause brauchte. Das zog sich über Monate hin. Sitzen und zuhören fällt mir heute noch extrem schwer und das Sprechen war mehr als mühsam. Ich ringe ständig um Luft.“

Mitte Juli 2022 wurde Sandra M. eine Wiedereingliederungs-maßnahme von der gesetzl. Krankenkasse bewilligt. Nach etwa zwei Stunden Arbeit muss sie sich mindestens so lange ausruhen. Sandra M.: „Erst 2023 habe ich mich allmählich damit abgefunden, dass mein Gehirn so langsam ist. Oft strengt es mich extrem an, meinen Beinen zu befehlen, einen Fuß vor den anderen zu setzen. Nach jeder Anstrengung werden Arme und Beine bis zur Unbeweglichkeit schwer und die Symptome und Beschwerden sind wieder extrem. Seit meiner Impfung im Juni 2021 fühle ich mich wie eine sehr alte, sehr kranke Frau. Es ist für mich, meine Familie und auch für meine Kollegen schwer zu ertragen, dass ich von einem Tag auf den anderen derart krank, pflege- und hilfsbedürftig wurde!“

Da die Symptome bei Impf-Geschädigten so unterschiedlich sind, fallen die Erfordernisse einer Behandlung auch sehr unterschiedlich aus. Es wundert nicht, dass eine große Bandbreite von Fachärzten sich mit der Versorgung betroffener Patienten beschäftigt. Gefragt sind neben der Lungenheilkunde und Neurologen vor allem Fachärzte der Kardiologie, der Inneren Medizin u. a. m. Es richtet sich nach der Symptomatik, welcher Fachbereich sich um eine Verbesserung des Zustands der Patientinnen und Patienten kümmert. „Es sind inzwischen auch einige meiner Patienten betroffen und klagen über erhebliche Beeinträchtigungen nach der Corona-Impfung“, erklärt Dr. med. Kai Ruffmann, Internist und Kardiologe aus Baden-Baden. „Die Anerkennung eines Impf¬schadens ist für die Patienten oft schwierig. Ein einfaches EKG reicht zu einer eindeutigen Diagnose nicht aus!“

Wie sind Sie im oben geschilderten Fall vorgegangen?

Dr. Kai Ruffmann: „Ich zeichnete mithilfe von drei unterschiedlichen EKG-Verfahren das EKG der Patientin auf: Das konventionelle EKG, das dreidimensionale EKG der Firma Cardisio und das dreidimensionale EKG der Firma Enverdis. Mit diesem räumlichen EKG kann eine erweiterte EKG- Diagnostik gemacht werden. Ich führte ebenfalls eine Ultraschalluntersuchung des Herzens durch und arbeitete mit der Gewebedoppler¬echokardiographie. Dieses Verfahren ermöglicht eine sehr feine und treffsichere Diagnostik im Vergleich zu der allgemein üblichen konventionellen Echokardiographie. Das machte es mir möglich, Frau Sandra M. in meiner ärztlichen Stellungnahme den Nachweis eines Impfschadens zu attestieren.“

Sandra M. hat Tagebuch über ihre Beschwerden und Beeinträchtigungen geführt. Wie sind Ihre Chancen auf Entschädigung?

Wir baten Frau Professor Dr. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht und Studiengangsleitung Master „Management im Gesundheitswesen“, um Ihre Meinung zu diesem Fall: „Im Grundsatz gilt: Ein Impfschaden ist nach § 2 Nr. 11 IfSG ,die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung‘. Die Abgrenzung erfolgt gegenüber einer Impfkomplikation. Bei Verdacht auf das Vorliegen eines Impfschadens kann die betroffene Person einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens beim Versorgungsamt des jeweiligen Bundes¬landes stellen. Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 IfSG erhält, wer z.B. durch eine Schutzimpfung – die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde – eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, eine Entschädigung wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.“ Ob ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, könne frühestens sechs Monate nach der Impfung festgestellt werden. Nachzuweisen ist ein medizinischer Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden.

„Betroffene haben die Möglichkeit einen ,Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens‘ und anschließend einen ,Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz‘ zu stellen. Es erfolgt dann eine umfassende Prüfung des Einzelfalls“, ergänzt Frau Professor Schröder und führt weiter aus: „Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet also das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Bisher sind erste Verfahren anhängig. Allerdings gibt es noch keine Urteile. Bis es diese geben wird, wird auch noch viel Zeit benötigt werden, denn die betroffenen Personen haben oftmals eine Vielzahl von Symptomen und Diagnosen, die sachverständig bewertet werden müssen. Unabhängig davon, welche Partei die erste Instanz gewinnt, ist damit zu rechnen, dass wegen grundsätzlicher Bedeutung ein Rechtsmittel eingelegt werden und der Instanzenzug erschöpft werden wird. Es wird also voraussichtlich viele Jahre dauern bis erste Urteile vorliegen.“

Mehr zur Sicherheit von Impfungen finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Impfsicherheit/sicherheit_impfungen_node.html

Hilfe von ärztlicher Seite erhalten Sie hier:
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*Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. med. Kai Ruffmann o Arzt für innere Medizin o Kardiologie
Herr Kai Dr. Ruffmann
Sophienstraße 47
76530 Baden-Baden
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fon ..: +49 (0)7221 970 72 20
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Kurzprofil – Vita

Dr. Kai Ruffmann kam über das Studium der Elektrotechnik zur Medizin und entschied sich nach dem medizinischen Grundstudium für eine Ausbildung zum Kardiologen in Heidelberg und Zürich. Sein Weg führte ihn anschließend ins Städtische Klinikum Karlsruhe, wo er sich als Leitender Oberarzt der Kardiologie einbrachte. 1992 gründete er mit Kollegen und eigenem Herzkatheterlabor die Kardiologische Fachpraxis Karlsruhe. 2008 verließ er die Praxis in Karlsruhe um eine Privatpraxis für schonende nicht-invasive Kardiologie in Baden-Baden zu etablieren.

Mit über 40 Jahren Erfahrung und Expertenwissen vertritt Dr. Kai Ruffmann heute einen ganzheitlichen Ansatz in der Inneren Medizin und Kardiologie unter dem Motto: Prävention statt Operation.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://kardiologie-baden-baden.de

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