Mit steigendem Vermögen vieler Investoren steigt auch ihr Interesse an Anlagen, die nicht an einer Börse kotiert sind.
Der interessierte Investor erwirbt dabei eine Beteiligung an einer jungen, mit hohem Wachstumspotential ausgestatteten Unternehmung und stellt damit auch der Volkswirtschaft notwendiges Investitionskapital zur Verfügung! Er fördert damit die Innovationsfähigkeit und den Wohlstand unserer Gesellschaft!
Wir wollen Ihnen im Folgenden die wichtigsten Elemente, die Funktionsweise und das Kurspotential von Privatkapitalanlagen näherbringen! Vergütungsmodelle und die typischen Anlagevehikel in Europa!
Kosten der Verwaltung: fixe und performanceabhängige Gebühren
‚Typischerweise beträgt die Verwaltungsgebühr von 2% p.a., und zwar auf das gesamte, dem Fonds bereitgestellten Kapitals – unabhängig davon, wieviel Kapital bereits abgerufen wurde. Sobald der Fondsmanager aus den Investitionen des Fonds ausgestiegen ist, erhebt er außerdem eine Erfolgsgebühr (Performance fee) in Höhe von 20 % des erzielten Gewinns, die restlichen 80 % des Gewinns werden an die Anleger gezahlt.
Performanceabhängige Gebühr: Carried interest
Diese Performance fee wird ‚Carried interest‘ (ungefähr: ‚vorgetragenes Interesse‘ oder ,vorgetragener Zins‘) genannt. Um die Liquidität des Unternehmens in der Aufbau- und Wachstumsphase nicht durch Kapitalabflüsse zu strapazieren, wird diese Performance fee erst bei Fälligkeit des Fonds ausbezahlt und während der Laufzeit des Fonds jährlich berechnet und vorgetragen!‘, erklärt die PTG Solutions, Plc.
‚Carried interest ist also ein Gewinnanteil, den die General Partners (USA) oder Fondsmanager (Europa) von Private-Equity-, Risikokapital (Venture Capital)- und Hedge-Fonds verdienen. Carried interest wird den General Partners oder Fondsmanager auf der Grundlage ihres Erfolgs bei den Investitionen bezahlt. Als Leistungsvergütung (Performance fee) passt der Carried interest die Vergütung des General Partners an die Rendite des Fonds an. Denn Carried interest wird nur gezahlt, wenn der Fonds eine Mindestrendite (die so genannte ‚Hurdle rate‘, ungefähr: Preishürde) erreicht resp. überschreitet!
Steuerlich gesehen wird der Carried interest erst nach mehreren Jahren ausgeschüttet und wird deshalb in dieser Zeit als nicht realisierter Kapitalgewinn ‚aufgeschoben‘ ! Aufgrund seiner Höhe bei erfolgreichen Anlagen, übt der Carried interest als Gewinnanteil einen besonderen Anreiz für den General Partners oder Fondsmanager aus! Allerdings muss dabei immer das Gleichgewicht zwischen einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens und kurzfristiger Gewinnmaximierung der Vermögensmanager im Auge behalten werden!, stellt die die PTG Solutions, Plc., kritisch fest.
Wie funktioniert der Carried interest?
‚Denn der Carried interest ist die Hauptvergütungsquelle der General Partners oder Fondsmanager und macht typischerweise 20% der Erträge einer LLP oder eines Fonds aus! Viele Manager erheben auch eine jährliche Verwaltungsgebühr (Management fee) von 2%. Dies zur Deckung der laufenden Kosten für Analyse und Management!‘, erklärt die PTG Solutions, Plc.
Carried Interest kann übrigens auch verfallen, wenn der Fonds eine zu geringe Investment Management-Leistung erbringt! Wenn ein Fonds beispielsweise eine jährliche Rendite von 10% anstrebt, aber über einen bestimmten Zeitraum nur 7% erwirtschaftet hat, können die Kommanditisten oder Anteilseigner gemäß den Bedingungen ihrer Anlagevereinbarung berechtigt sein, einen Teil des an den Komplementär gezahlten Carried Interest zurückzufordern. Wichtig ist allerdings, dass solche Modalitäten im Gesellschaftervertrag (bei Limited Partnerships) oder den Fondsprospekt vereinbart und niedergelegt sind!‘, führt die PTG Solutions, Plc, aus.
Das EU-Modell: der AIF (Alternative Investment Fund) – Reglementierung durch die EU
‚Als Reaktion auf die Finanzmarkt- resp. Eurokrise von 2008/09 hat das Europäische Parlament im November 2010 die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM = Alternative Investment Funds Managers) angenommen. Ziel dieser Richtlinie ist die Reglementierung von Private-Equity und Hedge-Fonds. Sie wurde bis Juli 2013 in allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt! Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) gelten seit August 2013 die Neuregelungen aus der EU Richtlinie. Alle Fonds, aber auch die AIFM unterliegen in Deutschland nun der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)!‘, so die PTG Solutions, Plc..
‚Ein AIF resp. der AIFM ist streng reguliert und umfasst neben Richtlinien zum Anlage- und Risikomanagement (z.B. die vorgeschriebene Qualifikation des Investment Managers bei Delegation dieser Funktion, Übernahme des Risikomanagements, etc.) auch stringente Vorgaben für die Verwahrstelle (Depotbank, treuhänderische Verwahrung, Unterverwahrer, Prime broker, etc.)!
Ausserdem werden klare Abläufe zu Bewertung und Rechnungslegung festgelegt. Grundlage für den AIF bildet der Fondsprospekt, in dem alle relevanten Informationen niedergelegt sind. AIF können als geschlossene und offene Fonds strukturiert werden, wobei aufgrund der langen Laufzeit von Private Equity ein geschlossener Fonds am meisten Sinn macht. Wie auch in den USA sind Anleger und Investitionen nicht öffentlich. Da in der EU Private Equity und Alternative Investment Funds (AIF) nur qualifizierten Investoren gemäss MiFID II Annex II (Markets in Financial Instruments Directive) zugänglich ist, bieten sich börsenkotierte Beteiligungsgesellschaften als Alternative an!‘, weiss die PTG Solutions, Plc..
Investition über Beteiligungsgesellschaften
‚Eine Beteiligungsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit ausschließlich darin besteht, Kapitalbeteiligungen an anderen, eigenständigen Unternehmen zu erwerben, zu entwickeln und mit Erfolg zu veräußern! Die Art, wie eine solche Gesellschaft organisiert ist, kann sehr unterschiedlich sein, jedoch unterscheidet sie sich von einer klassischen Holding.
Im Unterschied zu Holdings, die als Mutterunternehmen einen einheitlich geführten Konzern bilden und ihre Tochtergesellschaften im Konzernabschluss konsolidieren, steht bei Beteiligungsgesellschaften die Beteiligung als Aktionär oder Fremdkapitalgeber im Vordergrund. Es werden Mehrheits-, gewinnorientierte Minderheitsbeteiligung oder Fremdkapitalbeteiligungen (Wandelanleihen, (Nachrang-)Darlehen, und andere Mezzanineanlagen, usw.) an ausgewählten Unternehmen eingegangen!‘, führt die PTG Solutions, Plc., aus.
Die Partners Group als Beispiel einer europäischen Privatkapital (PK)-Beteiligungsgesellschaft
‚Die Partners Group AG ist ein auf Private Equity-Anlagen spezialisierter, international tätiger Manager von Privatmarktanlagen, der dem Swiss Market Index (SMI) der 20 liquidesten und grössten Titel der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange angehört. Die Investoren sind zu 67% institutionelle Kunden, wie Pensionskassen, Versicherungen und vermögende Privatkunden. Den grössten Anteil stellen mit 29 % private Pensionskassen.
Von 1996 bis 2022 investierte das Unternehmen im Auftrag seiner Kunden weltweit über USD 145 Mia. Mit einer Börsenkapitalisierung von rund CHF 30 Mia. hatte das Unternehmen zu Ende des Jahres 2022 eine höhere Marktkapitalisierung als die Schweizer Grossbank Credit Suisse und gehört weltweit zu den 3 grössten notierten Vermögensverwaltern im Bereich Privatmarktanlagen! Für interessierte Investoren bieten europäische Beteiligungsgesellschaften also eine optimale Variante zum Einstieg in den Bereich des Privatkapitals!‘, schliesst die PTG Solutions, Plc.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
PTG Solutions, Plc
Herr Gunther Jentsch
Cumberland Road Cliftonville 6 PO Box Sui
CT9 2 JZ Margate
Großbritannien
fon ..: 08008811885
web ..: http://www.ptg-private-equity.com
email : presse@ptg-private-equity.com
Die PTG Solutions, PLC verfolgt eine Investmentstrategie, die darauf ausgerichtet ist, den Wert für ihre Aktionäre zu maximieren. Dazu identifiziert das Unternehmen nicht nur Megatrends und innovative Unternehmen, sondern unterstützt auch aktiv innovative Unternehmen mit einem erfahrenen Managementteam auf allen Ebenen, um deren Innovationen zur Marktreife zu bringen und in ihren Absatzmärkten erfolgreich zu positionieren. Dabei steht das Wachstum und die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts im Mittelpunkt, was sowohl im Interesse der PTG, PLC als auch ihrer Aktionäre liegt.
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